Wort & Bild Verlag

Menschen mit Behinderung

Soll mit einer ärztlichen Unter­suchung der Grad einer Behinderung festgestellt werden, darf die Patientin oder der Patient von ­einer vertrauten Person begleitet werden. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden – und damit der Berufung eines Patienten stattgegeben. Das Recht auf Begleitung gehe grundsätzlich aus dem Sozialgerichtsgesetz hervor. Es könne vom Gericht nur abgelehnt werden, wenn dies für eine unverfälschte Beweiserhebung nötig sei. Der Fall geht nun zurück an das Landessozial­gericht, das nach Ansicht des BSG zudem nicht alle Erkenntnisse wie ein bereits vorliegendes Gutachten berücksichtigt hatte. Der Behinderungsgrad des Patienten war zuvor auf 30 Prozent herabgesetzt worden, wogegen er klagte. Für die orthopädische Untersuchung hatte er verlangt, dass eines seiner erwachsenen Kinder ihn be­gleiten dürfe. Das hatten beide beauftragten Ärzte abgelehnt.